Informationen zur FED-Versicherung ab 01.01.2026

 

Zum 01.01.2026 werden die bisherigen Versicherungsverträge mit der KVD-Versicherung durch Verträge mit der SYNCRO24-Assekuradeur GmbH ersetzt.

Mit dieser Umstellung wird insbesondere das Verfahren im Schadensfall vereinfacht. Schadensmeldungen müssen künftig nicht mehr über mehrere Verbandsebenen weitergeleitet werden, sondern können direkt durch die Pächterin oder den Pächter bei der Versicherung eingereicht werden. Dadurch sollen Bearbeitungszeiten verkürzt und Abläufe erleichtert werden.

Versicherte Risiken

Versichert sind das Gartenhaus sowie zulässige Nebengebäude gegen Schäden durch:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Glasbruch
  • Sturm
  • Hagel

Beitrag der Grundversicherung

Der Jahresbeitrag der Grundversicherung beträgt derzeit 35,00 €.
Ab dem 01.01.2026 erhöht sich der Beitrag auf 37,50 € jährlich.

Für Solaranlagen besteht eine Deckung bis zu einer Höhe von 1.500,00 €.

Versicherungsumfang ab 01.01.2026

Gebäudeversicherung

Versichert sind Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel an den versicherten Gebäuden bis zu einer Versicherungssumme von 12.500,00 €.

Glasbruch

Die Ersatzleistung bei Glasbruch beträgt maximal 750,00 € je Schadenereignis.

Inhaltsversicherung

Versichert ist der für den Kleingarten übliche Inhalt gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel bis zu einer Höhe von 2.000,00 €.

Hinweis zur Versicherungssumme

Bitte prüfen Sie, ob die bestehenden Versicherungssummen für Ihr Gartenhaus und dessen Inhalt ausreichend sind. Nur bei einer angemessenen Versicherungssumme kann im Schadensfall eine vollständige oder weitgehend vollständige Regulierung erfolgen.

Liegt eine Unterversicherung vor, kann dies dazu führen, dass die Entschädigungsleistung im Schadenfall entsprechend gekürzt wird.

Optionale Zusatzleistungen

Sofern die Leistungen der Grundversicherung nicht ausreichen, kann der Versicherungsschutz gegen Zusatzbeitrag erweitert werden:

  • Erhöhung der Feuerversicherung für Gebäude um jeweils 5.000,00 €
    • Steinlauben: 5,00 €
    • Holzlauben: 10,00 €
  • Erhöhung für Aufräumungs- und Abbruchkosten um jeweils 5.000,00 €
    • 9,00 €
  • Erhöhung der Sturmversicherung für Gebäude und Inhalt um jeweils 5.000,00 €
    • 7,50 €
  • Glasschäden an Gewächshäusern bis 1.500,00 €
    • 15,00 €
    • Selbstbeteiligung: 50,00 €

Alle Beiträge für Zusatzleistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer.
Für die Mitversicherung von Gewächshäusern gilt die unter Ziffer 4.7 festgelegte Höchstentschädigungsgrenze.

 

 

Verhalten im Schadensfall

Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus

  1. Schaden feststellen
  2. Polizei informieren: Telefon 05121 9390
  3. Nach der Aufnahme des Vorfalls die Vorgangsnummer notieren lassen
  4. Schadensformular vollständig und gut lesbar ausfüllen
  5. Auf korrekte Anschrift, Kontaktdaten und Unterschrift achten
  6. Das ausgefüllte Formular direkt an die Versicherung weiterleiten

Feuer, Sturm oder Hagel

  1. Schaden feststellen
  2. Schadensformular vollständig und gut lesbar ausfüllen
  3. Auf korrekte Anschrift, Kontaktdaten und Unterschrift achten
  4. Bei Großschäden oder Totalschäden zusätzlich die KVD telefonisch informieren, damit bei Bedarf frühzeitig ein Gutachter beauftragt werden kann
  5. Das ausgefüllte Formular direkt an die Versicherung weiterleiten

Weitere Informationen

Alle notwendigen Informationen sowie die aktuellen Formulare finden Sie auf der Webseite der SYNCRO24-Assekuradeur GmbH.

 

https://www.gartenfreunde-niedersachsen.de/service/kleingarten-aber-wie/fed-versicherung/2437

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